24-Stunden-Pflege zu Hause

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, sind die meisten Familien mit der Situation ohne fremde Hilfe zunächst überfordert. Ursachen sind tägliche Verpflichtungen, die Notwendigkeit immer vor Ort präsent zu sein, sowie ein Mangel an fachgerechter Schulung und im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Ein ambulanter Pflegedienst ist meist keine ausreichende Lösung.

Die bessere Alternative zum Pflegeheim bietet die 24-Stunden-Pflege bzw. -Betreuung im eigenen Zuhause.

Ich vermittle seit dem Jahr 2006 europäische Betreuungs- und Pflegekräfte in Familien mit betreuungsbedürftigen und/oder pflegebedürftigen Personen.

Darüber hinaus berate ich Sie in allen Fragen rund um Betreuung und Pflege.

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Selbständige Haushaltshilfen und Seniorenbetreuer/innen

Ein/e selbständige/r Haushaltsdienstleister/in ist für alle Beteiligten die optimale und sozial verträglichste Variante der 24-Stunden-Betreuung.

Die meisten der selbständigen Dienstleister/innen stammen aus Osteuropa, v. a. aus Polen und Rumänien. Seit der EU-Osterweiterung ist es Pflegekräften und Haushaltshilfen aus diesen Ländern möglich, sich als Selbständige in Deutschland niederzulassen und hier zu arbeiten.

Zwischen den UnternehmerInnen und mir besteht eine Honorarvereinbarung, in der geregelt ist, dass ich sie bei notwendigen Behördengängen unterstütze und berate. Beispielsweise unterstütze ich sie bei der Anmeldung beim Gewerbe- und Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde. Eine Bedingung dieser Vereinbarung ist, dass die UnternehmerInnen eine Haftpflicht- und Krankenversicherung abschließen, ehe sie in der 24-Stunden-Pflege arbeiten.

Als Qualitätssicherungsmaßnahme werden alle von mir vermittelten selbständigen Haushaltshilfen und Seniorenbetreuer/innen durch ortsansässiges Personal geprüft, sofern ich nicht ohnehin bereits langfristig mit ihnen zusammenarbeite.

Selbstverständlich ist diese Art der Betreuung von Pflegebedürftigen durch selbständige osteuropäische UnternehmerInnen völlig legal. Eine Sozialversicherungspflicht der Selbständigen besteht nicht, weil sie nicht im Wesentlichen und auf Dauer für einen Aufraggeber tätig sind. Die selbständigen Dienstleister/innen haben wechselnde Auftraggeber, so dass keine Gefahr einer Scheinselbständigkeit besteht.

Die Kosten betragen zwischen 1.500,00 EUR bis 1.800,00 EUR.

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Pflegekräfte von Agenturen im Ausland

Verschiedene Agenturen im Ausland entsenden angestellte Pflegekräfte und Haushaltshilfen nach Deutschland. Als Auftraggeber bezahlen Sie dann die Agentur für die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Die Pflegerin oder der Pfleger ist dann bei der jeweiligen Agentur im Ausland angestellt. Durch die EU-Dienstleistungsfreiheit ist auch dieses Modell völlig legal.

Ein Nachteil dieser Variante sind allerdings die höheren Kosten, die vor allem durch die hohen Agenturprovisionen entstehen. Ein weiterer Nachteil ist, dass eine Überprüfung der ausländischen Agenturen sehr schwierig sein kann. So gibt es in der Branche auch einige schwarze Schafe, die den Pflegekräften nur wenige hundert Euro Gehalt pro Monat bezahlen. Ehemalige Angestellte berichten auch davon, dass das Gehalt regelmäßig zu spät ausgezahlt wurde.

Wichtig ist für Sie als Auftraggeber, dass die Betreuungskraft, die die Agentur zu Ihnen schickt, in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt ist und im Namen der Agentur entsendet wird. (Lassen Sie sich als Nachweis die so genannte E101-Bescheinigung vorlegen!)

Gerne vermittle ich Ihnen eine seriöse Agentur bzw. eine von einer seriösen Agentur entsendete Pflegekraft oder Haushaltshilfe. Die Kosten betragen ab 1.900,00 EUR.

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Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit

Eine weitere Möglichkeit, eine osteuropäische Haushaltshilfe oder Pflegekraft für die häusliche Pflege zu beschäftigen, ist die Vermittlung durch die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft.

Sie werden bei dieser Variante Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Das Antragsverfahren ist in der Regel nicht unter 6 Wochen zu bewältigen. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der tariflichen oder der üblichen Vollstundenzahl von 38,5 Stunden pro Woche. Bei einem Nettoeinkommen der Betreuungskraft von 1.000,00 bis 1.200,00 EUR entsteht für Sie aufgrund der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufwand in Höhe von mindestens 2.500,00 EUR. Sie benötigen dann als Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Sollte es zu einem Ausfall der Betreuungskraft kommen, ist ein schneller Ersatz nicht möglich, da das Antragsverfahren von Neuem beginnt.

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Haushaltshilfe und Pflegekräfte teilen

Haben Sie Bekannte und Verwandte oder Freunde, welche auch auf Hilfe angewiesen sind? Dann können Sie sich unter Umständen eine 24 Stunden Pflege- oder Betreuungskraft und damit auch die anfallenden Kosten teilen.

Gerne unterstütze ich Sie beim Aufbau eines Netzwerkes mit mehreren hilfsbedürftigen Personen.

Diese Variante eignet sich vor allem für hilfsbedürftige Personen, welche bestimmte Dinge noch selbst verrichten können und keine ständige Hilfe brauchen. Die zeitliche Aufteilung sprechen Sie dann mit Ihren Bekannten, Verwandten oder Freunden ab.

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Ich arbeite in ganz Bayern, insb. in München, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Weilheim, Erding, Ebersberg und in Rosenheim. 24-Stunden-Pflege biete ich bundesweit an.

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