Ist die Beschäftigung von osteuropäischen Pflegekräften legal?
Ja. Alle von mir vermittelten Pflegekräfte und Haushaltshilfen arbeiten 100%ig legal.
Wie Sie auf der Startseite sehen, gibt es drei Modelle, nach denen die 24-Stunden-Pflege gestaltet werden kann:
Selbständige Pflegekräfte
Die derzeit geeignetste Variante für eine rund um die Uhr Betreuung ist die Zusammenarbeit mit selbständigen PflegerInnen. Diese haben in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet, führen Steuern ab und sind krankenversichert. Der große Vorteil dieses Modells ist, dass sowohl der Endpreis für Sie als Kunde vergleichsweise gering ist und gleichzeitig die Pflegekraft ein höheres Einkommen hat, als bei den übrigen Beschäftigungsmodellen. Insbesondere gut ausgebildete Pflegekräfte mit guten Deutschkenntnissen entscheiden sich für die Selbständigkeit.
Häufig wird versucht, diese Variante, bei der die PflegerInnen auf eigene Rechnung arbeiten, in Misskredit zu bringen und es wird suggeriert, dies widerspreche der Regelung zur so genannten Scheinselbständigkeit nach § 7 Absatz 1 Satz 2 SGB IV. Der Dienstleistungsvertrag, den Sie mit den selbständigen UnternehmerInnen abschließen, ist jedoch so geregelt, dass keine Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Osteuropäische Agenturen
Die zweite Variante ist die Beauftragung einer Agentur mit Sitz im europäischen Ausland. Die Pflegekräfte sind dann bei der Agentur angestellt und Sie schließen einen Vertrag mit der Agentur. Da es Firmen im EU-Ausland erlaubt ist, Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden, ist dieses Modell ebenfalls völlig legal, vorausgesetzt man hat es mit einer seriösen Agentur zu tun. Mit allen Agenturen, deren Pflegekräfte ich vermittle, arbeite ich seit langem zusammen und garantiere für deren Seriösität.
Nachteil dieser Variante ist der höhere Preis, da natürlich auch die Agentur mitverdienen möchte. In diesem Zusammenhang warne ich ausdrücklich vor im Internet kursierenden Billig-Angeboten. Teilweise wird dort mit Endpreisen von unter 1.500 Euro pro Monat geworben. Bedenkt man, dass neben der Agenturvergütung selbstverständlich auch Steuern und Sozialabgaben (im Heimatland der Agentur) bezahlt werden müssen, kann man sich kaum vorstellen, dass das Gehalt der entsendeten PflegerInnen zum Leben reicht. Unter den von mir vermittelten selbständigen PflegerInnen finden sich einige, die nun als Selbständige in Deutschland arbeiten, weil Sie sehr schlechte Erfahrungen mit Billig-Agenturen in ihrem Heimatland gemacht haben.
Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die teuerste Variante ist die Beschäftigung einer Pflegekraft, die über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt wird. Bei diesem Modell werden Sie Arbeitgeber, d. h. die Pflegekraft ist bei Ihnen angestellt. Um die Höchstarbeitszeiten nicht zu überschreiten, sind für eine Betreuung mit rund um die Uhr Bereitschaft mehrere Pflegekräfte notwendig. Diese Variante ist ebenfalls legal, da die Pflegekräfte aus EU-Mitgliedsländern stammen und somit eine Arbeitserlaubnis für Deutschland besitzen. Für die angestellten Pflegekräfte müssen Sie Sozialabgaben und die Lohnsteuer abführen.
